Steuerliche Absetzbarkeit der Spenden

Wir haben es geschafft: Seit dem 24. Oktober 2013 stehen wir beim Finanzamt Österreich auf der Liste der steuerabzugs­fähigen Vereine  (Registrierungsnummer: SO-2408), das heißt, jeder kann ab sofort seine Spende bis 10% des Jahresgewinns steuerlich absetzen. Von 2013 bis 2024 hatten wir auch das Spendengütesiegel. Da wir dies aber für das Jahr 2025 nicht mehr eingereicht haben – wir halten das inzwischen für entbehrlich und ein wenig inflationär und sparen uns das Geld, das es uns kostet, lieber – gibt es dieses ab Oktober 2024 nicht mehr bei uns.

Spender aus anderen EU-Ländern (beispielsweise Deutschland) lassen sich bitte von Ihrem Steuerberater oder Finanzamt beraten.

Deutschland hat 2024 die Vorgaben bzgl. steuerlicher Absetzbarkeit geändert und wir wurden als einer von wenigen österreichischen Vereinen bereits in das sogenannte Zuwendungsempfängerregister aufgenommen, weil wir allen Vorgaben des deutschen Finanzamts entsprechen. Gerne stellen wir hier auf Anfrage Zuwendungsbestätigungen aus.