Steuerliche Absetzbarkeit der Spenden

Wir haben es geschafft: Seit dem 24. Oktober 2013 stehen wir beim Finanzamt Österreich auf der Liste der steuerabzugs­fähigen Vereine  (Registrierungsnummer: SO-2408), das heißt, jeder kann ab sofort seine Spende bis 10% des Jahresgewinns steuerlich absetzen. Von 2013 bis 2024 hatten wir auch das Spendengütesiegel. Da wir dies aber für das Jahr 2025 nicht mehr eingereicht haben – wir halten das inzwischen für entbehrlich und ein wenig inflationär und sparen uns das Geld, das es uns kostet, lieber – gibt es dieses ab Oktober 2024 nicht mehr bei uns.

Spender aus anderen EU-Ländern (beispielsweise Deutschland) lassen sich bitte von Ihrem Steuerberater oder Finanzamt beraten.

Deutschland hat 2024 die Vorgaben bzgl. steuerlicher Absetzbarkeit geändert und wir wurden als einer von wenigen österreichischen Vereinen bereits in das sogenannte Zuwendungsempfängerregister aufgenommen, weil wir allen Vorgaben des deutschen Finanzamts entsprechen. Gerne stellen wir hier auf Anfrage Zuwendungsbestätigungen aus.

So wird Ihre Spende steuerlich absetzbar

Spendenbestätigungen

Für Spenden auf unser Konto

Wenn Sie aus Österreich kommen, melden wir Ihre Spenden bis Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt, wenn uns Ihre Daten vorliegen

  • voller Vorname und Nachname, wie im Meldeschein
  • und Ihr Geburtsdatum.

Am besten geben Sie diese Daten bei einer Überweisung direkt mit an. Wenn Sie unsicher sind, ob uns Ihre Daten vorliegen und bei Fragen zur Meldung von Spenden an das Finanzamt melden Sie sich bitte per E-mail bei office(at)harambee.at.

Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und eine Spendenbescheinigung / Spendenquittung benötigen, melden Sie sich bitte mit Ihrem Namen und Post-Adresse bei Simone Neumann simone.neumann(at)harambee.at.

Für Spenden über unseren Spendenshop

Ein Einkauf in unserem Spendenshop ist natürlich kein normaler Einkauf, Sie bekommen kein Produkt zugeschickt. Ihr Einkauf im Spendenshop ist eine zweckgebundene Geldspende, für die in Kenia die jeweilige Sache eingekauft wird – z.B. ein Bett oder eine Schuluniform, entweder für ein bestimmtes Kind oder für ein Kind, das wir vor Ort auswählen.

Bitte bezahlen Sie Ihre Einkäufe im Spendenshop nachträglich per Überweisung. Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt dann alles, was oben im Absatz „Für Spenden auf unser Konto“ aufgeführt ist. Sie können Ihre Daten dafür auch in den entsprechenden Feldern im Spendenshop angeben.