Für Spenden auf unser Konto
Wenn Sie aus Österreich kommen, melden wir Ihre Spenden bis Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt, wenn uns Ihre Daten vorliegen
- voller Vorname und Nachname, wie im Meldeschein
- und Ihr Geburtsdatum.
Am besten geben Sie diese Daten bei einer Überweisung direkt mit an. Wenn Sie unsicher sind, ob uns Ihre Daten vorliegen und bei Fragen zur Meldung von Spenden an das Finanzamt melden Sie sich bitte per E-mail bei office(at)harambee.at.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und eine Spendenbescheinigung / Spendenquittung benötigen, melden Sie sich bitte mit Ihrem Namen und Post-Adresse bei Simone Neumann simone.neumann(at)harambee.at.
Für Spenden über unseren Spendenshop
Ein Einkauf in unserem Spendenshop ist natürlich kein normaler Einkauf, Sie bekommen kein Produkt zugeschickt. Ihr Einkauf im Spendenshop ist eine zweckgebundene Geldspende, für die in Kenia die jeweilige Sache eingekauft wird – z.B. ein Bett oder eine Schuluniform, entweder für ein bestimmtes Kind oder für ein Kind, das wir vor Ort auswählen.
Bitte bezahlen Sie Ihre Einkäufe im Spendenshop nachträglich per Überweisung. Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt dann alles, was oben im Absatz „Für Spenden auf unser Konto“ aufgeführt ist. Sie können Ihre Daten dafür auch in den entsprechenden Feldern im Spendenshop angeben.
Für Spenden auf Facebook
Wenn Sie aus Österreich kommen, schreiben Sie bitte eine Email mit Ihrem Facebook-Namen, Ihrem vollen Vor- und Zunamen wie im Meldeschein und Ihrem Geburtsdatum. Dann können wir Ihre Spenden dem Finanzamt melden. Es muss für uns nachvollziehbar sein, dass Ihr Facebook-Name zu Ihnen gehört, damit niemand die Spenden einer fremden Person „in Anspruch nimmt“.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und eine Spendenbescheinigung / Spendenquittung benötigen, melden Sie sich bitte mit Ihrem Facebooknamen und Ihrem Namen und Post-Adresse bei Simone Neumann simone.neumann(at)harambee.at. Es muss für uns nachvollziehbar sein, dass Ihr Facebook-Name zu Ihnen gehört, damit niemand die Spenden einer fremden Person „in Anspruch nimmt“.